Dienstag, 6. September 2005

IV.2 Was hilft den StadtbewohnerInnen auf die Füße?

Klima-Bündnis, "In die Stadt - zu Fuß" - Warum Eigentlich? [.pdf]:
  1. FußgängerInnen brauchen ein durchgängiges, engmaschiges, attraktiv gestaltetes Fußwegenetz. Die Vernetzung von Grünflächen, Ausweitung von Fußgängerzonen, attraktive Platzgestaltung, Einrichtung von Ruhezonen führt dazu, dass Fußgänger-Innen sich sicher fühlen und ihre Wege als Erlebnisräume erleben.
  2. Konfliktpunkte mit anderen Verkehrsarten müssen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Vorrangregelungen für FußgängerInnen entschärft werden. Mischflächen von Rad- und Fußverkehr sind zu vermeiden, weil die Fortbewegungsgeschwindigkeiten zu unterschiedlich sind.
  3. Für Querungen von Autostraßen haben sich die altmodischen. Zebrastreifen oft besser bewährt als Ampeln. Die Unfallhäufigkeit ist geringer und die Zahl der Nebengänger ist erheblich geringer. Durch Blickkontakt von FußgängerIn und AutofahrerIn vor der Querung kommt es zu weniger Konflikten als bei Ampelquerungen. Wenn AutofahrerInnen grün sehen, sehen sie es als ihr gutes Recht an, Gas zu geben, egal ob sich PassantInnen noch mitten in der Querung befinden. Probleme gibt es auch oft beim Abbiegeverkehr, wenn AutofahrerInnen und FußgängerInnen gleichzeitig grünes Licht haben.
  4. Fußwege müssen genug Platz bieten. Eine Gehwegbreite von 4 Metern wird als ideal angesehen. Das Zustellen von Gehwegen mit Abfalltonnen, Sperrmüll, Werbetafeln oder Trafokästen mindert die Attraktivität der Wege. Auch die Errichtung von Ampeln, Verkehrszeichen und Lichtmasten auf Gehwegen ist oft hinderlich. All diese Dinge könnten auch auf der Fahrbahnfläche untergebracht werden. Auch das Gehwegparken ist eine unzumutbare Besetzung fremden Verkehrsraumes. Man stelle sich nur den Aufstand der AutofahrerInnen vor, wenn die FußgängerInnen auf den Autostraßen herumsitzen würden!
  5. Auf die Belange von gehbehinderten Fußgängerinnen und solche mit Kinderwagen und rollenden Einkaufstaschen sollte mittels Absenkung der Bordsteinkanten Rücksicht genommen werden.
  6. Querungsstellen abseits von Hauptverkehrstraßen sollten einer Umkehrung des Vorrangprinzips folgen. Das bedeutet nicht die Fahrbahnflächen, sondern die Gehwege sollten durchgängig gestaltet werden. Eine konsequente Wegweisung, die bislang schwerpunktmäßig nur für den Autoverkehr vorhanden ist, sollte auch FußgängerInnen geboten werden.

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